Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs bei der Novu Office AG

 

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

1.     Vertragsgegenstand

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden den Rahmen für die Vertragsbeziehungen zwischen der Novu Office AG (nachfolgend „Novu Office“ genannt) und ihren Kunden. Sie finden ausschliesslich Anwendung gegenüber Unternehmern, welche als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Novu Office bietet seine Dienstleistungen nicht für Verbraucher an. Bei Rechtsgeschäften mit natürlichen Personen, geht Novu Office davon aus, dass der Vertragsschluss zu gewerblichen Zwecken erfolgt ist. [alternativ oder kumulativ:] Der Kunde ist verpflichtet, Novu Office zu informieren, wenn der Vertragsschluss nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgt durch eine bevollmächtigte Person, die im Namen des jeweiligen Unternehmens handelt, um die rechtliche Bindung zu gewährleisten.
  • Novu Office ist auf die Überlassung und den Verkauf von Büroeinrichtung, elektronischen Waren und anderen Gegenständen („Mietsachen“) spezialisiert. Die Waren werden dem Kunden zur Nutzung gegen Entgelt überlassen, nach der Miete verkauft oder direkt angeboten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle drei Arten von Geschäften.
  • Die Regelungen eines zwischen den Parteien individuell vereinbarten Vertrages haben Vorrang vor diesen AGB. Die vorliegenden AGB gelten jedoch ergänzend.
  • Novu Office ist zur Durchführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befugt, sich Dritter zu bedienen.

2.     Angebotsprozess und Vertragsabschluss

  • Angebote von Novu Office sind grundsätzlich als unverbindlich und freibleibend zu verstehen. Jegliche im Rahmen des Angebots bereitgestellten Kalkulationen, Zeichnungen und weitere Unterlagen dienen ausschliesslich der Informationsvermittlung an den Kunden und beinhalten keine Garantien oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bezüglich der beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen. Bestimmte Beschaffenheiten der Ware gelten grundsätzlich nur dann als von uns garantiert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
  • Der Vertrag wird erst durch die Unterzeichnung des Angebots durch eine bevollmächtigte Vertreterperson wirksam und rechtsgültig.
  • Wir behalten uns das volle Eigentums- und Verwertungsrecht gemäss dem Urheberrecht an den bereitgestellten Unterlagen vor. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.
  • Sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden, sind diese Unterlagen auf unser Verlangen hin umgehend an uns zurückzugeben.
  • Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

3.     Preise und Zahlungsbedingungen

  • Die Miete und mögliche Nebenkosten, die der Kunde zu zahlen hat, basieren auf dem schriftlich unterzeichneten Mietvertragsabkommen zwischen Novu Office und dem Kunden, das sich auf das Angebot von Novu Office stützt.
  • Wenn eine Lieferung während des laufenden Monats erfolgt, wird die Miete für den ersten Monat anteilig für die Tage berechnet, an denen das Mobiliar dem Kunden zur Verfügung steht.
  • Die angegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 7,7%, die separat ausgewiesen wird.
  • Zusätzlich zu den genannten Preisen fallen Logistikkosten an, die separat in Rechnung gestellt werden. Diese setzen sich aus den tatsächlich anfallenden Kosten zusammen und betragen in der Regel 5-10% des Listenpreises pro Lieferung oder Abholung, wobei dies je nach Lieferort und Produktauswahl auch höher oder tiefer ausfallen kann.
  • Die Kosten für Lieferung und Leistung werden mit der ersten Rate fällig.
  • Sofern nicht anderweitig festgelegt, sind alle Rechnungen innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Rechnungsdatum oder Lieferung der Ware, je nachdem, welches Ereignis später eintritt, zahlbar. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, behält sich Novu Office das Recht vor, für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von CHF 40.– sowie Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
  • Die aufgeführten Preise sind bis zum von Novu Office festgelegten Datum gültig. Aufgrund der sich verändernden Preisverhältnisse bei den Herstellern und anderen Dienstleistern können die Preise nach diesem Datum angepasst werden.
  • Bitte beachte, dass alle Preise, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer und Versandkosten angegeben sind. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

4.     Auslieferung und Installation

  • Die Auslieferung der Waren erfolgt unter Beachtung der vom Hersteller festgelegten Produktionszyklen und Verfügbarkeiten. Bei Neumobiliar beträgt die übliche Lieferzeit acht bis zehn Wochen. Die Einhaltung der Lieferfrist ist abhängig von einer korrekten und termingerechten Eigenbelieferung. Sollte es zu Verzögerungen kommen, wird der Auftraggeber umgehend darüber in Kenntnis gesetzt. Der Kunde verzichtet mit Vertragsschluss ausdrücklich darauf, Schadensersatzansprüche gegen Novu Office wegen verspäteter Lieferung geltend zu machen.
  • Novu Office verpflichtet sich, die bestellten Artikel zum vereinbarten Termin zu liefern und am festgelegten Ort zu installieren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenzunehmen und die Installation zu ermöglichen.
  • Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Novu Office in angemessenem Umfang bei der Durchführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Auftragsabwicklung zu schaffen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen, die Sicherstellung von Zugängen und angemessene Arbeitsbedingungen für die Installation der Mietsachen.
  • Sollte der Auftraggeber diese Anforderungen nicht erfüllen, behält sich Novu Office das Recht vor, die Artikel auf Kosten des Auftraggebers zu lagern und ihm die Kosten für die fehlgeschlagene Auslieferung oder Installation in Rechnung zu stellen. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung, falls das Versäumnis des Auftraggebers nicht in seiner Verantwortung liegt. Wiederholte Verstösse gegen diese Pflichten berechtigen Novu Office zur Vertragsauflösung. Bei einer Kündigung wegen wiederholter Pflichtverletzung des Kunden oder aus sonstigen wichtigen Gründen wird Novu Office dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten, einschließlich der Mietkosten und möglicher Logistikkosten, in Rechnung stellen.

5.     Zustand, Handhabung und Standortwechsel der Mietsachen

  • Das zur Verfügung gestellte Mobiliar wird in einwandfreiem Zustand ausgeliefert. Jegliche Manipulationen oder Änderungen am Mobiliar sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Novu Office strengstens untersagt.
  • Im Falle festgestellter Mängel an den Mietsachen, ist Novu Office unverzüglich telefonisch oder schriftlich darüber zu informieren. Novu Office wird umgehend Massnahmen zur Behebung des Mangels oder zum Austausch der betroffenen Mietsache ergreifen. Sollte eine Mängelbehebung nicht möglich sein oder kein Ersatz verfügbar sein, wird der Mietbetrag für die betroffene Mietsache angemessen reduziert. Eine darüberhinausgehende Schadensersatzforderung seitens des Kunden ist ausgeschlossen.
  • Der Mieter ist für die normale Reinigung und Instandhaltung während des Mietzeitraums verantwortlich.
  • Falls die Mietsachen während der Mietdauer beschädigt werden, verändert werden oder verloren gehen, haftet der Mieter für Schadenersatz. Ausgenommen sind Beschädigungen in Form von gewöhnlichen Gebrauchsspuren. Für den Zweck dieser Regelung werden gewöhnliche Gebrauchsspuren als leichte optische oder funktionelle Veränderungen der Mietsache definiert, die durch den alltäglichen Gebrauch, die Abnutzung, die Alterung oder die Nutzung unter gewöhnlichen Bedingungen und vertragskonformer Nutzung entstehen und die die Funktionsfähigkeit der Mietsache nicht beeinträchtigen und die Optik nur geringfügig beeinträchtigen. Beispiele für gewöhnliche Gebrauchsspuren können geringfügige Abnutzungserscheinungen an Möbeloberflächen, geringfügige Verfärbungen oder kleine sowie oberflächliche Kratzer sein.
  • Gebrauchsspuren sind namentlich dann aussergewöhnlich, wenn sie auf einen nicht fachgerechten Umgang mit der Mietsache, einer nicht vertragskonformen Nutzung, einer vorsätzlichen Beschädigung oder einen Unfall zurückzuführen sind. Als Unfall gilt jede plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf die Mietsache. Novu Office hat in diesen Fällen gegen den Mieter wahlweise einen Anspruch entweder auf Ersatz der Reparaturkosten oder Wertersatz. Der Wertersatz berechnet sich auf Grundlage des Listenpreises der betroffenen Mietsache abzüglich der bereits gezahlten Mietgebühren. Schäden, die nicht als aussergewöhnliche Gebrauchsspuren gelten sind insbesondere:
    • (Ab-)Risse, Schnitte und Sprünge, z.B. in Textilien, Plastik oder Glas
    • Verformungen jeglicher Art, z.B. Delle in Metall, Stauchung von Holz- und Plastikteilen, Verformung aufgrund von Wärme
    • Jegliche Form von (Ab-)Brüchen (z.B. Tischecken, Stuhllehnen)
    • Veränderungen und Schäden durch Feuchtigkeit, z.B. Schimmel, Verformung, Verfärbung
    • Brandflecken/ -löcher
    • Deutlich sichtbare (Ver-)Färbung
    • Austausch oder Fehlen von Teilen
    • Lackschäden, z.B. verursacht durch Schläge
    • Starker Geruch, z.B. durch Feuer/ Rauch
    • Schäden, die durch die Nutzung von Indoormöbeln ausserhalb von geschlossenen Räumen entstehen, z.B. durch Nässe oder den Kontakt mit Schmutz
    • Veränderung von Materialien, z.B. durch den Kontakt mit Säuren oder anderen Stoffen
    • Beschädigung von Elektronik, z.B. durch Flüssigkeiten, Fallenlassen oder falsche Nutzung
  • Eine Weitergabe der Mietsachen an Dritte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Novu Office nicht gestattet.
  • Die Mietsachen sind ausschliesslich an der im Mietvertrag festgelegten Adresse zu nutzen. Veränderungen des Standorts der Mietsachen, wie beispielsweise durch einen Umzug, sind Novu Office unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden die Mietsachen vom Kunden ausserhalb des vereinbarten Standorts verwendet, haftet der Kunde vollumfänglich für jede Art der Beschädigung oder Wertverminderung der Mietsachen, insb. auch für Zufall und Ereignisse höherer Gewalt.

6.     Rücknahmeverfahren

  • Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Novu Office die Waren zum vereinbarten Rücknahmetermin während der üblichen Geschäftszeiten demontieren und abholen kann.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Novu Office bei der Durchführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in angemessenem Umfang zu unterstützen und die notwendigen Bedingungen für eine ordnungsgemässe Auftragsabwicklung zu schaffen. Diese Unterstützungspflicht besteht auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch Novu Office. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die ordnungsgemäße Abwicklung der Kündigung, einschließlich der Rückgabe der Mietsachen, zu gewährleisten. Verweigert der Kunde die erforderliche Unterstützung oder ist diese ungenügend, so ist Novu Office berechtigt sofort auf Kosten des Kunden eine Ersatzvornahme zu treffen, um das Rücknahmeverfahren durchzuführen.

7.     Abtretung von Forderungen

  • Novu Office behält sich das Recht vor, ausstehende Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte zu veräussern. Der Kunde stimmt einem solchen Abtretungsrecht hiermit zu. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Novu Office zulässig.

8.     Haftung von Novu Office

  • Novu Office haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschliesslich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • Bei leicht fahrlässigen und mittelfahrlässigen Schädigungen haftet Novu Office nicht.
  • Soweit die Haftung von Novu Office ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • Der Anspruch auf Mietreduktion des Kunden wegen eines Mangels verjährt nach sechs Monaten ab Anlieferung der Ware.

9.     Beendigung des Vertrags

  • Beide Vertragsparteien haben das Recht, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag innert Monatsfrist zu beenden, jeweils auf Ende des Folgemonats. Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Novu Office hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist ausserordentlich zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten namentlich als anerkannt:
    • Eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Mieters,
    • Lastschriften, die nicht eingelöst werden können, oder Zahlungsverzug von mehr als einer Monatsrate,
    • Gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmassnahmen,
    • Unsachgemässe und unrechtmässige Verwendung der Mietsachen.
  • Eine wirksame Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Massgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung beim Empfänger.
  • Im Falle einer Vertragskündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, behält sich Novu Office das Recht vor, einen Schadensersatz in Höhe aller ausstehenden monatlichen Raten bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit geltend zu machen.

10. Änderungen der AGB und Datenschutzbestimmungen

  • Novu Office behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden per E-Mail an eine Ansprechperson zugesandt, worauf dem Kunden eine Frist von einem Monat ab Zustellung gesetzt wird, um allfällige Widersprüche zu erheben. Wenn der Kunde den geänderten AGB nicht fristgerecht widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
  • Im Falle eines Widerspruchs gegen die geänderten AGB hat Novu Office das Recht, den Vertrag zu kündigen.

11. Gerichtsstand

  • Diese AGB unterliegen dem schweizerischen Recht.
  • Soweit in den AGB nicht anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 253 ff. OR).
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Novu Office.

Teil B: Abomodell

Mietdauer und Zahlungsmodalitäten

  • Der Mietvertrag im Rahmen des Abomodells wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Novu Office und der Mieter treffen eine individuelle Vereinbarung über die Dauer der Mindestvertragslaufzeit. Falls keine solche Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Dauer von vier Jahren (Mindestvertragslaufzeit).
  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat. Kündigungen sind jeweils auf Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) möglich, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Im Falle einer Vertragskündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, behält sich Novu Office das Recht vor, einen Schadensersatz in Höhe aller ausstehenden monatlichen Raten bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit geltend zu machen.

Eigentumsvorbehalt, Möbelwechsel/ -rückgabe und Erweiterungen

  • Der Kunde erwirbt durch den Mietvertrag kein Eigentum an den Mietsachen. Ein Recht auf den Erwerb der Mietsachen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Nach Ablauf eines Jahres hat der Kunde das Recht, jährlich einzelne oder sämtliche Mietsachen durch neue Mietsachen zu ersetzen, wobei der Kunde jegliche Logistikkosten, die durch einen Tausch entstehen, selber trägt.
  • Die Mindestnutzungsdauer pro Produkt beträgt ein Jahr, d.h. ein Produkt kann frühestens nach einem Jahr getauscht oder zurückgegeben werden.
  • Die Rückgabe von Mietsachen ist grundsätzlich möglich und die monatliche Rate wird im Falle einer Rückgabe bis zu einem minimalen Betrag von 80% der initialen monatlichen Rate angepasst. Dies bedeutet, dass 80% der initialen monatlichen Rate die monatliche Mindestgebühr für den Zeitraum von vier Jahren ist, zu deren Zahlung sich Kunden verpflichten. Diese Mindestgebühr ist zudem massgebend für Schadensersatzforderungen im Falle einer frühzeitigen Kündigung.
  • Die Erweiterung um zusätzliche Mietsachen ist jederzeit möglich, jedoch besteht seitens des Auftraggebers kein grundsätzliches Recht auf eine Erweiterung. Im Falle einer Erweiterung behält sich Novu Office vor, die Preise den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
    Zudem gilt folgende Regelung: Sollte die monatliche Rate der Erweiterung
  • 50% der ursprünglichen monatlichen Rate übersteigen, oder
  • der Warenwert (basierend auf dem Listenpreis) der Erweiterung den Wert von CHF 100’000 übersteigen,

wird dies als Abschluss eines neuen Vertrages betrachtet, was wiederum eine Mindestlaufzeit von vier Jahren bedingt, beginnend ab dem Lieferdatum der Mietsachen der Erweiterung.

Teil C: Mietmodell

1.     Mietdauer und Zahlungsmodalitäten

  • Die Mindestvertragslaufzeit im Mietmodell beträgt ein Jahr. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Quartal.
  • Bei Abschluss des Mietvertrages ist die Miete für das erste Vertragsjahr im Voraus zu entrichten. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ist die Miete jeweils quartalsweise im Voraus zu zahlen.

2.     Optionen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und Erwerb von Mietsachen

  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr hat der Mieter die Möglichkeit a) die Mietsachen an Novu Office zurückzugeben, b) den Mietvertrag zu verlängern oder c) die Mietsachen zu erwerben, sofern dies ausdrücklich zwischen Novu Office und dem Mieter vereinbart wurde.
  • Beim Kauf der Mietsachen im Rahmen des Mietmodells werden bereits gezahlte Mietgebühren bis zu 90% auf den Kaufpreis angerechnet. Der Kaufpreis ist innerhalb von 20 Tagen nach Vertragsschluss zu entrichten.

Teil D: Kaufvertrag

1.     Vorbehalt des Eigentums

  • Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich Novu Office das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  • Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, wie insbesondere Zahlungsverzug, unzutreffende Angaben zur Kreditwürdigkeit oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens, ist Novu Office berechtigt, nach angemessener Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe der Ware zu fordern, sofern die Gegenleistung vom Kunden noch nicht oder nur teilweise erbracht wurde.

2.     Zahlungsmodalitäten

  • Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kaufsachen bzw. der Rechnung begleicht der Kunde die gesamte Kaufsumme.
  • Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug.

3.     Übergang des Risikos

  • Die Gefahr von zufälligem Verlust oder zufälliger Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe bzw. bei Versendung mit der Auslieferung an den beauftragten Transportdienstleister auf den Kunden über.
  • Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde die Annahme verweigert oder verzögert.

4.     Mängel an den Verkaufswaren

  • Für Mängel an gebrauchten Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Mängeln an neuen Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.
  • Bei Mängeln an den Verkaufswaren hat Novu Office das Recht, nach ihrer Wahl eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Dem Kunden stehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Gewährleistungsrechte zu.
  • Offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren müssen vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Eine wirksame Rüge bedarf der Schriftform. Massgeblich für den Zeitpunkt der Rüge ist das Datum des Zugangs der Rügeerklärung bei Novu Office.